Pflege - Ratgeber
17.11.2006
Ohne Pflegestufe Anspruch auf Leistungen
Da es sich bei der Pflegeversicherung um eine „Teilkaskoversicherung“ handelt, müssen die Betroffenen Leistungen häufig selbst zahlen oder ergänzende Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Aber auch Pflegebedürftige, bei denen noch keine Pflegestufe nach dem Pflegeversicherungsgesetz festgestellt worden ist, können Anspruch auf ergänzende Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII haben. Leider fehlt es in der Praxis immer wieder an der Beratung durch Sozialhilfeträger ...
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11.07.2006
Kurzzeitpflege: Ein Überblick zu Leistungen und Kosten
Der SoVD Niedersachsen hilft bei der Antragstellung zur Kurzzeitpflege. Kurzzeitpflege kann für bis zu 28 Tage im Jahr in Anspruch genommen und muss bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Hier erhalten Sie auch eine Liste aller Heime mit Kurzzeitpflege in Ihrer Region. Pflegekassen bezuschussen diese Einrichtungen für alle Pflegebedürftigen der Pflegestufen I bis III mit bis zu 1.432 Euro pro Jahr ...
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Krankenpflege in den eigenen vier Wänden - Zuschüsse der Krankenkassen für häusliche Krankenpflege
Es muss nicht jeder Kranke, der intensiver Pflege bedarf, in ein Krankenhaus eingewiesen werden. Viele möchten lieber in der eigenen Wohnung als im Krankenhaus gesund gepflegt werden. Diese Leistung auf "häusliche Krankenpflege" (Krankenhäuserersatzpflege") ist im Gesetz festgeschrieben. Mehr als 100 Millionen Euro wenden die Kassen pro Jahr dafür auf.
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